AW: Riesiges Problem Hi, auf keinen Fall entwas unternehmen. Ich hatte vor einiger Zeit auch so ein Problem. Angeblich hatte ich 200 Kondome gekauft und auch erhalten. Ich habe die Dritte Mahnung direkt bekommen, angeblich hätte ich auf die anderen nicht reagiert. Wir haben das unseren Anwalt übergeben. Der hat gesagt, wir sollen nichts machen. Ich habe kurzerhand in der angeblichen Anwaltskanzlei, die in der Mahnung genannt wurde, angerufen und wollte diesen Fall klären, habe natürlich nur die angebliche Nummer und den Vorfall geschildert. Die Kanzlei wusste von nichts. Ich habe es dann darauf belassen. Denn nicht ich bin in der Beweispflicht, sondern die angebliche Firma. Habe nichts mehr von denen gehört. Wie gesagt, die müssen dir nachweisen, dass du etwas bestellt und erhalten hast. Können die das nicht, haben die Pesch gehabt. Gruß Daniela
AW: Riesiges Problem so noch mal... danke von meiner seite für die lieben tipps !!! Ich hoffe euch passiert son mist nciht und wenn doch das ihr dort heil wieder rauskommt! also was ich damit noch mal verdeutlichen will ist das von meiner seite die ganze sache gelaufen ist!
AW: Riesiges Problem Sie ist zwar geschäftsfähig aber wenn ihrer mutter dem kaufvertrag nicht zustimmt ist der vertrag nichtig kurzer Auszug : Beschränkte Geschäftsfähigkeit [Bearbeiten]Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So sind Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind ("Taschengeldparagraph"). Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt. Eine weitere Ausnahme stellt die Teilgeschäftsfähigkeit dar. Die Regeln über die beschränkte Geschäftsfähigkeit gelten auch für Volljährige unter Betreuung, soweit ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) angeordnet wurde. also hatte ich doch bisschen recht...:bounce:
AW: Riesiges Problem Meiner Freundin ist sowas ähnliches auch vor kurzem passiert, nur war es so, dass sie sich bei einem Free SMS Anbieter angemeldet hatte wo man 10 (waren es glaub ich oder mehr :duno: ) SMS versenden konnte und ab der 11ten pro SMS 4 Cent zuzahlen musstest. Ein paar Tage später bekam sie dann eine Rechnung, wo sie dann 96 € hätte zahlen müssen. Sie ist dann erstmal zu ihrer Mutter hin und hat es ihr erzählt. Am nächsten Tag sind sie dann zum Rechtsanwalt gegangen und nun läuft alles durch ihn. Also wie schon viele gesagt haben, IGNORIEREN und NICHT bezahlen! Die Anwaltskosten sind zwar höher (kommt drauf an wie "schnell" sowas erledigt ist) aber dafür erteilt man denen eine Lektion. Außerdem kann es dann sein, dass sie es dann immer wieder mit dir machen weil sie dann denken "och die ist schonmal drauf reingefallen und mit der kann mans ja nochmal probieren". Also nicht bezahlen auch wenn ganz viele Mahnbriefe kommen und mit Gerichtverfahren gedroht wird!!! (Wo die sich ja dann eigentlich ins eigene Fleisch mit schneiden :vogel: ) LG Kathi
AW: Riesiges Problem Ich hoffe nur für alle Betroffenen, das dann die Tippgeber bei den rechtlichen Folgen dann auch für ihre Tipps und deren Folgen einstehen... Ist das nicht ein Widerspruch? Also entweder man ignoriert etwas oder man reagiert. Und der Gang zum RA ist doch schon eine Reaktion. Vielleicht nicht von jedem Beteiligten die gewünschte, aber das ist ja meist so. Aber wie geht beides gleichzeitig? Das man ungerechtfertigte(!?) Forderungen nicht so einfach bezahlt, ist ja schon nachvollziehbar. Aber bei mancher Wortwahl sollte man lieber Vorsicht walten lassen... -------------- @Thordi: Hattest du sicherlich. Schwer ist halt der eine Punkt zu fassen: "Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind". Also allgemein und nicht speziell zu einem der Fälle hier. Aber mit irgendwas müssen ja auch Rechtsanwälte ihr Geld verdienen :mrgreen:
AW: Riesiges Problem Ich habs so verstanden, dass man die Rechnung und die ganzen Mahnungen, die wahrscheinlich kommen werden, ignorieren soll, aber sonst handeln sollte.