Hallo, ich hätte mal eine Frage, wie es bei Euch läuft, wenn Ihr eine öffentliche Veranstaltung habt mit der Musik. Unser Präsident meint, dass wir keine gebrannten CDs benutzen dürfen, wegen Anzeige usw., dass nur Originale genommen werden dürfen! Stimmt das?? Ich kenne das aus anderen Tanzbereichen nicht so, denn meistens mixt man sich ja doch auch selbst etwas zusammen und hat mal von dem, dann von dem mal was gekriegt und weiß nach Jahren eh nicht mehr, wer was wovon hat und vorallem nicht wer das Original hat. Könnt Ihr mir helfen?:help:
AW: Musik bei öffentlichen Veranstaltungen Also eigentlich hat Dein Präsi recht, hat was mit den GEMA-Gebühren zu tun. Da tummeln sich alle Tanz-Sportarten seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone.:lach:
AW: Musik bei öffentlichen Veranstaltungen Hallo! Mit der Grauzone hat Ulla Recht - allerdings nicht unbedingt mit den GEMA-Gebühren. GEMA-Gebühren fallen grundsätzlich dann an, wenn GEMA-geschützte Werke öffentlich aufgeführt werden. Wenn Ihr also eine Original-CD in den Händen haltet und das GEMA-Logo aufgedruckt ist, müsste bei einer Aufführung an die GEMA gezahlt werden. ABER: i.d.R. meldet der Ausrichter eines Events seine Veranstaltung pauschal bei der GEMA an, weil sonst keine geschützte Musik gespielt werden dürfte. In dieser Pauschale sind dann natürlich auch die Titel abgegolten, die in einem Mix vorkommen können. Anders verhält es sich mit den Mixen. Wenn man es ganz genau nehmen würde, müsste man jeden einzelnen Rechteinhaber (Komponist oder (falls er die Rechte abgetreten hat) den Musik-Verlag) um eine Freigabe des Titels für eine Aufführung bitten, da die Titel in der Zusammenstellung verändert werden. Derzeit wird diese Grauzone von den Musik-Verlagen geduldet. Einem alten Bekannten (der weltweit größte Produzent von Tanz-Musik-CDs) ist jedenfalls bisher kein Fall bekannt, in dem ein Verlag gegen die Aufführung eines Titels vorgegangen ist. Gruß Hendrik
AW: Musik bei öffentlichen Veranstaltungen Hallo, da muss man nun zwei Dinge trennen. 1. Das Brennen ansich und die Frage, woher die Musik kommt 2. Das öffentliche Vorführen/Abspielen der Musik Wenn du Musik öffentlich abspielst musst du das in der Regel bei der GEMA anmelden und dafür auch bezahlen. http://www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb/downloads/gema/GEMA-Tarife_2008.pdf Eine Landessportbünde haben einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen. In Schleswig-Holstein z.B. müssen Mitglieder des Landesportverbandes erst dann über die GEMA nachdenken, wenn sie mehr als 1000 Zuschauer haben (grob formuliert). Alles andere deckt ein Rahmenvertrag.
AW: Musik bei öffentlichen Veranstaltungen Toll wäre es ja, wenn bei der Kooperation mit dem Tanzsportverband, an der ja 10 Jahre lang gearbeitet wurde....auch ein Know-How Transfer zustande käme. Der DTV hat seinen Mitgliedern in Sachen GEMA ja wenigstens Informationen auf der Verbandsseite zu bieten und da sicherlich Erfahrung.
AW: Musik bei öffentlichen Veranstaltungen Och, die gibts auch bei der GEMA. Schöne wäre doch mal eine Sondervereinbarung zwischen GEMA und CVD für Cheerleadingveranstaltungen. Die Karnevalisten haben sowas z.B., da wird eine Minipauschale bezahlt und gut ist. Wer ist denn eigentlich GEMA Beauftragter bei der CVD oder beim AFVD? Gabs da schon mal direkte Gespräche? Selbst der AFVD sollte da Interesse haben, da Footballvereine für Cheerleader mit Musik bei ihren Heimspielen bei entsprechenden Zuschauerzahlen ja auch nochmal gut was hinlegen.
AW: Musik bei öffentlichen Veranstaltungen Das wäre Ressourcenverschwendung. Veranstalter der Landesmeisterschaften sind die Landesverbände. Für die hätte der AFVD erst einmal kein Mandat. Dazu kommt, das es eine Landesmeisterschaft im Jahr gibt, dafür eine Sondervereinbarung auszuhandeln halte ich persönlich für einen einzelnen Landesverband für unangemessen. Wenn es mehrere wären, ok, aber eine... Für die Deutschen Meisterschaften hat der AFVD in der Regel professionelle Veranstalter, Unternehmen. Die haben sowieso ganz andere Vereinbarungen. Bei allen anderen Veranstaltungen bei denen Cheerleader auftreten sind sie ja nicht Veranstalter, also nicht deren Verantwortung. Im Football greift in der Regel die Vereinbarung die der DOSB oder jeder LSB eh mit der GEMA ausgehandelt hat. Die handvoll Vereine bei denen es nicht greift rechtfertigen nicht den Aufwand (finanziell und zeitlich) eine Vereinbarung aus der Taufe zu heben. Wie immer auch hier dann am Ende die Frage: Irgendjemand muss am Ende eine Rechnung zahlen. Bei uns im LSV gab es immer mal wieder die Überlegung, aus Einsparungsgründen die Sondervereinbarung aufzulösen. Wenn du also das Geld nimmst, die Zeit und den Aufwand hinzuaddierst den es braucht um etwas auszuhandeln, dann kommt am Ende raus das es sich eben einfach nicht rechnet.
Zwar altes Thema und die Neuauflage der Regelung ist vom 1. Januar 2009, hat aber weiterhin Bestand, denn der Wortlaut stammt aus dem aktuellen Januarheft der BLSV-Hauspostille. Ob diese Regelung für alle anderen LSB auch (noch) gilt, bitte entsprechend erfragen! Wichtig z.B. für Meisterschaften u.a. auch die Mengenregelungen der Zuschauer!
@ Anderl: Darüber müssen sich aber die Aktiven sicherlich keine Gedanken machen. Das regeln die Verbände / Ausrichter schon entsprechend. Da brauchen wir uns keine Sorgen machen.
Wie gut auch, dass nur in seltenen Fällen ein Team direkt dafür verantwortlich ist. Endlich mal ein Vorteil einer "Randsportart", diesmal im wahrsten Sinn des Wortes . Zum Glück sind wir ja fast alle diejenigen, die von irgendeinem Veranstalter zu einem Auftritt gegebten werden und da ist halt zunächst der Veranstalter für die Abwicklung zuständig
@Tina: Bei Meisterschaften sicherlich, war ja nur ein Hinweis darauf, daß das bei allen Veranstaltungen über 1000 Zuschauer gilt und ob da die Vereine das ab und zu bei - ich sag' mal - "Sonderveranstaltungen" in ihrem Verantwortungsbereich so beachten....? Z.B. Großsportfest anläßlich eines Vereinsjubiläums, selbst Weihnachtsfeiern von größeren Vereinen können da hinkommen!