Antrag auf Namensergänzung

Dieses Thema im Forum 'NRW Cheerleader' wurde von Beavis gestartet, 29 Januar 2009.

  1. Beavis Active Member

    Wie bereits auf dem Landes-Cheerleadertag angekündigt und beschlossen, ist dem AFV NRW zeitgerecht ein Antrag auf Namenergänzung zugegangen.

    Der Antrag sieht eine Erweiterung des aktuellen Namens vor.
    Der ergänzte Name soll lauten:
    American Football und Cheerleading Verband Nordrhein-Westfalen (AFCV NRW)

    Hierüber wird die Mitgliederversammlung des Verbandes entscheiden, die Cheerleader sind sich jedoch die Zustimmung des Präsidiums gewiss.
  2. Beavis Active Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    DemAntrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt!
    Hier die offiziellePressemitteilung.

    AFV NRW beschließt Namensänderung



    Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Februar des American Football Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V. beschlossen die anwesenden Mitglieder eine Namensänderung in American Football und Cheerleader Verband Nordrhein-Westfalen e.V. .

    Die Namensergänzung ist die logische Konsequenz aus der Satzungsänderung vor einigen Jahren, in welcher auch die Förderung des Cheerleading-Sportes als Verbandszweck in die Satzung aufgenommen worden ist.

    Bereits im Vorfeld, als der Cheerleaderausschuß des Verbandes den Antrag auf Namensergänzung an das Präsidium weitergeleitet hatten, erhielten diese überwiegend positive Resonanz und Unterstützung aus den Mitgliedsreihen. „American Football und Cheerleading sind mit Sicherheit zwei komplett voneinander getrennte Sportarten, aber beide können sehr gut unter einer Dachorganisation kooperieren“; so Verbandspräsident Peter Springwald, der sich hierbei auch auf die positive Zusammenarbeit der vergangenen Jahre bezieht. So ist diese Arbeitsleistung auch der Anlass gewesen, dass nach intensiver Diskussion über die Konsequenzen einer Änderung, dass bei der Abstimmung ein eindeutiges Ergebnis zu Tage trat. Mit über 87% (bei nur 6 Gegenstimmen) sprachen sich die Jahreshauptversammlung beeindruckend deutlich für die Namensänderung aus.

    Uwe Mensch, Landesbeauftragter für die Cheereader, zeigte sich nach der Entscheidung sichtlich zufrieden. „Mit der Namensergänzung setzen wir die sportpolitischen Vorgaben des DOSB um, der Cheerleader zum Footballverband zugeordnet hat.“ Die Eindeutigkeit der Entscheidung zeige ganz deutlich, dass in den Köpfen der Vorstände ein Umdenken stattfand. Früher wurden Cheerleader oftmals nur als „hübsches Beiwerk, Zicken oder eine gute Einnahmequelle“ gesehen. Heute dagegen würde in vielen Vereinen sehr partnerschaftlich miteinander umgegangen.
  3. Cheerleader Cheerleading Network

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  4. O. Hermanns Well-Known Member

    Team:
    Cheerleading und Cheerdance Verband Südwest e.V.
    Verband:
    CCVD
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Herzlichen Glückwunsch zu diesem Schritt!

    Wie sieht es denn jetzt mit der Stimmberechtigung der Cheerleader aus? Könnte ein Cheerleader Präsident des Verbandes werden?

    Gruß
    Olaf
  5. pdmensch New Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Warum nicht, wenn er oder sie gewählt wird
  6. O. Hermanns Well-Known Member

    Team:
    Cheerleading und Cheerdance Verband Südwest e.V.
    Verband:
    CCVD
    AW: Antrag auf Namensergänzung


    Hallo Uwe,

    sehr philosophisch deine Antwort!

    Du bist doch da "dick im Geschäft" wie sieht es nun mit aktivem Stimmrecht aus?

    Wenn man nun ein Football und Cheerleader Verband ist, sollten doch beide Säulen Stimmrecht haben, oder nicht?

    Gruß
    Olaf
  7. Beavis Active Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Die Satzung verwehrt Cheerleader grundsätzlich nicht das Stimmrecht!
    Wenn Du die Satzung einsehen möchtest wende Dich bitte an Peter Springwald,ich denke er wird sie Dir zur Verfügung stellen.

    Viele Cheerleader wurden auf der JHV vertreten und haben ihre Stimmen eingebracht. Dies war in Diskussion und Abstimmung der Fall.
  8. Aki Well-Known Member

    Team:
    HCV
    Verband:
    CVD
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Naja, auf der Website des AFV NRW gibts doch die Satzung als Download.

    Ich hoffe nur, die ist nicht mehr aktuell, weil in §12 m) kann man lesen:

    Vereine ohne eine nachgewiesene aktive American Football Abteilung haben auf dem Verbandstag kein Stimmrecht.
  9. O. Hermanns Well-Known Member

    Team:
    Cheerleading und Cheerdance Verband Südwest e.V.
    Verband:
    CCVD
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Ist das ein Schreibfehler, oder meinst du sie wurden durch ihren Footballvorstand vertreten?
  10. Beavis Active Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Auch Footballer wurden auf der Verbandssitzung vertreten!
    Diese Aussage dürfte insofern klar spezifizieren.
  11. Ulla Well-Known Member

    Team:
    1. Vorsitzende der 1. Cheer Company Mönchengladbach e.V.
    Verband:
    CCVD
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Ist noch aktuell.
    Aki gefällt dies.
  12. Aki Well-Known Member

    Team:
    HCV
    Verband:
    CVD
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Also nur mal die Fassade aufgefrischt, die Balken dahinter sind weiter morsch...
    Ulla gefällt dies.
  13. Anderl Well-Known Member

    Team:
    3-fach Cheerdad von z.T. "vorläufig pensionierten" Cheerleadern
    Verband:
    Nicht organisiert
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Ob dieser Passus mit den Vorgaben des DOSB vereinbar ist, wäre ja so, als ob man beim Leichtathletik-Verband die 3000m-Hindernisläufer nur mit abstimmen ließe, wenn auch 100m-Sprinter im Verein sind!
  14. O. Hermanns Well-Known Member

    Team:
    Cheerleading und Cheerdance Verband Südwest e.V.
    Verband:
    CCVD
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Zumindest ist er in mehreren LVs eingeführt worden. Auch in RLP als ich da noch Mitglied war. Außer mir fand den auch irgendwie keiner bedenklich :duno:
  15. Finch Well-Known Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Damit hat der DOSB nichts zu tun, das würde auch zu tief in die Vereinsautonomie eingreifen.

    Grundsätzlich kann jeder Verein (ein Verband ist ja auch nur ein Verein) sein Stimmrecht selbst regeln.

    Viele Vereine haben es so geregelt, dass es mehrere Formen der Mitgliedschaft gibt. Da sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

    So gibt es Vereine, in denen zahlen passive Mitglieder weniger Beitrag, haben dafür aber auch kein Stimmrecht. Oft wird ein günstigerer Beitrag eben dadurch "erkauft", dass man als Mitglied weniger Rechte hat.

    Bedenklich ist, wenn ein Verein absolut die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte hat, zum Beispiel indem er ebenso viel an Beitrag zahlen muss.

    Wie so oft, sollte es so sein, muss man aber auch immer die Frage stellen, ob dies überhaupt mal ernsthaft diskutiert worden ist in Form eines Antrages auf Satzungsänderung. Landläufig besteht leider allzu oft die Meinung, es würde reichen es einfach mal anzusprechen. Ohne Eigeninitiative erledigt sich so etwas jedoch seltenst.

    Grundsätzlich organisiert jeder Verein sich durch seine Satzung selbst. Was dort wie geregelt ist entspricht formal dem Willen der Mehrheit der Mitgliedsvereine.
  16. hheiko Guest

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Kleine Korrektur - "...dem Willen der stimmberechtigen Mitgliedsvereine"... :)
  17. Anderl Well-Known Member

    Team:
    3-fach Cheerdad von z.T. "vorläufig pensionierten" Cheerleadern
    Verband:
    Nicht organisiert
    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Genau das ist aber m.E. der "Casus knacktus"! Der AFVD/die AFV'en vertritt/vertreten zwei - im Prinzip - voneinander unabhängige und - auf alle Fälle - verschiedene Sportarten, genau wie es z.B. der DTB für mehrere Dutzend Sportarten neben den "reinrassigen" Turnern tut.
    Wenn dann einem Teil der Mitglieder, die ebenfalls Verbandsbeiträge berappen, das Stimmrecht vorenthalten wird, da als Voraussetzung hierfür dem betreffenden Verein die andere Sportart "fehlt", so ist das m.E. mehr als "bedenklich", wie Du so schön schreibst, oder zahlen Cheerleader weniger als Footballer?
    ...und eine Abstimmung über eine sitten- oder rechtswidrige Geschichte wird nicht dadurch rechtmäßig, weil sie mehrheitsfähig ist!
    Ob eine Überprüfung durch ein Sport- oder auch Zivilgericht dem standhalten würde, wage ich zumindest zu bezweifeln.
    Nur weil es jahrelang mehr oder minder widerspruchslos hingenommen wurde, muß es nicht einwandfrei sein, wie man z.B. an der Geschichte im Mietrecht mit den festen Fristen bei Renovierungen, die jahrzehntelang in Stein gemeißelt schienen, gesehen hat!
  18. Peter Well-Known Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    @Anderl,

    die Beiträge sind, je nach Land, unterschiedlich geregelt. Von daher ist hier keine pauschale Aussage auf Deine Frage zu treffen. Im AFVD wird gerne darauf hingewiesen, das die Landesverbände für Cheerleading betreibende Vereine in der CVD einen anderen Beitrag zahlen, als für Footballvereine bezahlt werden muss. Hierfür erhalten die Landesverbände dann für Cheerleading betreibende Vereine eben auch Stimmrecht in der CVD, aber wenn kein Football, dann kein Stimmrecht in der JHV.

    Was vordergründig logisch erscheint, hat aber seine Tücken. Im AFVD sind die Landesverbände Mitglied, niemand sonst. Es mag unterschiedliche Beitragsformen geben, aber, (bis auf Länder ohne LV), keine unterschiedlichen Mitgliedsformen.

    Insofern ist es fraglich, ob man ein und dasselbe Mitglied, den Landesverband, hier überhaupt unterschiedlich behandeln darf? Oder auf einfachste Vereinsebene runtergebrochen: Eine natürliche Person ist Mitglied im Verein. Wenn die Satzung dann Stimmrechte nicht einschränkt, was normalerweise nur im Falle von Jugendlichen (Geschäftsfähigkeit) oder passiven Mitgliedern (förderndes Mitglied) geschieht (mir ist kein Fall bekannt, in dem Fußballer abstimmen dürfen, Handballer jedoch nicht), dann hat die Person zunächst komplettes Stimmrecht. Dieses wird dann in der Regel höchstens erweitert, denn ein Mitglied der Abteilung Fußball kann evtl. zusätzlich dort in der Spartenversammlung stimmen, nicht jedoch beim Handball, sei denn es ist dort auch gemeldet und zahlt evtl. einen zusätzlichen Spartenbeitrag.

    Im AFVD ist es aber nicht so geregelt, dass grundsätzliche Stimmrechte (Wahl des Vorstandes) uneingeschränkt gelten und zusätzliche Stimmrechte verteilt werden (z.B. Stimmrecht im BSA oder so für Football, Stimmrecht in der CVD für Cheerleading), die dann nur gelten, wenn ein gewisser "Spartenbeitrag" gezahlt wird, sondern dass von Anfang an die grundsätzlichen Stimmrechte beschnitten werden. Wohl gemerkt bei ein und demselben Mitglied, denn der AFVD lässt ja die separate Mitgliedschaft von Cheerleading Verbänden und Football Verbänden bisher nicht zu (wobei dies unterschiedliche Recht und Pflichten rechtfertigen würde).

    Ähnlich ist es dann im Rahmen der Landesverbände. Auch diese kennen im Normalfall nur eine Form der Mitgliedschaft, die eines Vereines. Hat dieser Football im Angebt, kein Problem, volles Stimmrecht. Hat er kein Football, dann ist, wie in NRW (nicht in allen Landesverbänden), das Stimmrecht beschränkt. Interessant ist dabei, dass es hier um normale geschäftsfähige Vereine als Mitglieder geht, nicht um fördernde Mitglieder oder unmündige Jugendliche. So erhält der AFVSH z. B. für meinen Heimatverein, Holstein Kiel, immerhin Fußball Regionalligist mit Millionenumsätzen, auch indirekt kein Stimmrecht, weil eben keine Footballer vorhanden sind.

    Sofern diese Formulierungen sittlich korrekt möglich sind, sind sie entsprechend schwer aufzuheben, denn diese Form von Apartheid ist nur sehr schwer zu durchbrechen, denn warum sollten diejenigen, die über die Macht verfügen den Kuchen freiwillig in kleinere Stücke teilen, um es dann schwerer zu haben Mehrheiten zu finden? Dies gilt allgemein bei Stimmrechtsverteilungen. So wurde in SH im AFVSH mehrfach versucht das Stimmrecht, das sich auf eine Stimme je zehn Mitglieder verteilt (und das somit großen Vereinen ein großes Stimmrecht zubilligt) zu kippen. Dies scheiterte natürlich immer am Wiederstand der großen Vereine.

    Was mich an der Rückzugsposition "es gab ja nie Anträge" stört, ist die Tatsache, das dies immer nur dann kommt, wenn man etwas nicht machen möchte. Im Normalfall funktioniert Vereins- und Verbandsleben über die gelebte Diskussion, die zum Ergebnis führt. Die wenigsten Dinge werden innerhalb eines Präsidiums "per Antrag" entschieden. Es gibt also genügend Spielraum für ein Präsidium im Sinne seiner Mitglieder zu handeln. Im Gegenteil: Ein Präsidium, dass sich nicht für die Gleichberechtigung seiner Mitglieder einsetzt, verletzt eigentlich schon den Grundsatz §1 jeder Satzung, in der immer Formulierungen zu finden sind, wonach grundsätzlich alle zu fördern und gleich zu behandeln sind. Eine Stimmrechtseinschränkung wirkt diesem § eigentlich grundsätzlich schon entgegen und müsste daher in meinen Augen auch ohne Antrag vom Präsidium "bekämpft" werden.

    Einschränkend zu Anträgen ist zu bemerken, dass einem teilweise bereits der Antragsweg entweder, nicht benannt wird, nicht definiert ist oder schlicht, siehe oben, von Anfang an zu scheitern verurteilt ist, da er bei bestehenden Mehrheitsverhältnissen nicht durchsetzbar ist.

    Nur, wer ist verantwortlich diese Fragen zu klären, deren Klärung bitter nötig ist? Es kann ja nicht sein, dass dies durch Gerichte getan werden muss.
    Anderl und Aki gefällt dies.
  19. Finch Well-Known Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Nun, je seltener man sich sieht umso schwieriger ist eine Diskussion. Bezogen auf die Verbände ist es hier nunmal so, dass es wenige Gelegenheiten zu einer Grundsatzdiskussion gibt.

    Dazu kommt, dass nicht derjenige der am beharrlichsten ist auch die Stimme der Mehrheit wiedergibt.

    Ein Präsidium, egal auf welcher Ebene, kann nicht etwas ändern weil eine Minderheit seiner Mitglieder etwas lauthals fordert. Man merkt sich schon sehr genau wer etwas fordert und merkt, wenn es immer nur die selben (wenigen) sind und die große Mehrheit nicht darauf einsteigt.

    Daher ist die Position "es gab keinen Antrag" nunmal sachlich richtig. Man könnte nun polemisch die Frage in den Raum werfen, ob Ansichten einer Organisation die noch nicht einmal einen Antrag erstellen kann wirklich mehrheitsfähig sind.

    Es geht aber vielmehr darum, dass ein Antrag oft eine ganz wichtige Funktion hat: Er stößt Diskussionen an.

    Das lasse ich so grundsätzlich nicht gelten.

    Der Antragsweg ergibt sich regelmäßig aus der Satzung. Im Zweifel eben die Mitgliederversammlung als höchstes Organ jedes Vereins.

    Die Mehrheitsverhältnisse ändern sich nicht nur, auch die Mehrheitsvereine können ihre Meinung ändern.

    Nehmen wir doch mal das Beispiel der Verlegung der Landesmeisterschaften in den Jahresanfang.

    Diesen Antrag hat der AFVSH vor 5 (??) Jahren auf einem BCA gestellt, er wurde fast einstimmig angenommen. Kurze Zeit später, die Landesbeauftragten hatten mit ihren Vereinen darüber gesprochen, ist dieser Antrag auf dem BCT gescheitert.

    Damals war auch das AFVD-Präsidium dagegen, allerdings war ich beim BCT anwesend und maßgeblich waren hier wirklich die Landesbeauftragten die von ihren Vereinen ein Nein bekommen haben.

    Nun werden 2010 erstmals Landesmeisterschaften zum Jahresanfang stattfinden. Mehrheiten ändern sich, und Mehrheiten lassen sich beeinflussen.

    Es ist nichts im Beton gegossen, es kann unter Umständen aber eben länger dauern weil da auch (Um-)Denkprozess angestoßen werden muss.
  20. Peter Well-Known Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Im Grundsatz richtig, aber es ist halt auch immer die Frage, ob eine Diskussion möglich ist? Beispiel Cheerleading: Auf der JHV des AFVD sind sich die Landespräsis weitgehend einig (wobei ich das nicht immer wirklich nachvollziehen kann, aber anscheinend ist da die interne Kommunikation nicht immer stimmig), wenn das Thema überhaupt zur Sprache kommt (man hat ja den BCT dafür). Auf dem BCT/BCA sieht es dann teilweise anders aus, aber da hat man dann für Grundsatzfragen keine Zeit. Wenn dann dazu kommt, dass die sog. "Workshop" Wochenenden wieder eingestampft wurden und mehrere Sitzungen, gerade in den letzten zwei Jahren, nicht stattgefunden haben und eben auch nie, gerade nach Gründung des CCVD, bisher eine solche Grundsatzdiskussion angestrebt wurde, dann ist es eben auch schwierig. Beispiel BCT: Es gab den Antrag aus Nieders. den Beitrag auf "Football" Niveau anzuheben, um dann langfristig auch eine Gleichstellung beim Stimmrecht zu erreichen. (Insofern lag also dieser Antrag schon vor). Der Antrag hatte nur, da er auch nicht groß bekannt war, ohne Rücksprache in den Ländern und gesicherte Zusagen des Präsidiums (die Haltung war recht ablehnend, bzw. es konnte zumindest keinerlei zeitlicher Rahmen genannt werden), keine Chance auf Umsetzung. Man muss dabei ja auch bedenken, dass bei einer Anhebung der Beiträge, der Gesamtbeitrag pro Verein (mit Football und Cheer), von ursprünglich 200€, noch im Jahr 2006, auf 200 + 100 durch die CVD angehoben wurde, dann der FOotballbeitrag auf 275 angehoben wurde, also insg. 375. Eine Anpassung auf je 275, also 550 pro Verein für den Landesverband, käme somit seit 2006 fast einer Verdreifachung der Beiträge gleich, ohne dass dann eine gesicherte Gegenleistung (Stimmrecht) gegeben wäre. Das ist dann wie Vorkasse ohne Lieferbestätigung.

    Nun, dass ist sicher richtig, aber auch hier muss man den Blickwinkel, wie in meinem letzten posting beschrieben, wieder sehen. Ich wäre der letzte, der jemandem einen bösen Willen unterstellen würde, aber wenn auf einer JHV letztlich bei den Präsidenten nur der "Druck" der Vereine im Hintergrund ist, die zumindest auch Football haben, da sie für die reinen Cheervereine keine Stimme haben, dann wird automatisch, als Konsequenz daraus, auch nur die Footballmeinung überwiegen. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Präsidenten sich auch nicht wirklich intensiv mit dem Thema Cheer auseinandersetzt. Es mag da Ausnahmen geben, aber keiner der Präsidenten kommt aus dem Bereich. Somit ist im Vorwege (nehmen wir NRW als hier angesprochenes Beispiel: Keine Stimmen für Vereine ohne Football im Land) schon die Meinungsbildung in Richtung Football ausgerichtet. Der Willen zur Veränderung ist demnach schon in den Präsidien nicht vorherrschend. Dafür kann dann natürlich der AFVD auch nichts.
    Wie gesagt, es gab einen Antrag über die Beitragsschiene, zumindest im Rahmen des BCT.

    Erinnere Dich an meine jüngste Anfrage zum Thema Änderung der RVO. Du konntest mir keinen ordentlichen Weg benennen.

    In Bezug auf den Antrag Verlegung von Meisterschaften kann man nur sagen, dass dieser vehement vom Präsidium abgelehnt wurde (was noch keine 5 Jahre her ist) und nun vom Präsidium eingebracht wurde. Dann wurde er von der CVD beschlossen, um dann erneut vom Präsidium geprüft zu werden (mit Rückfrage an die Landespräsidenten) und dann endlich vom Präsidium genehmigt zu werden. Ein langer Weg, der zwei Dinge zeigt: Anträge können durchaus vom Präsidium eingebracht werden (denn es hatte keinen Auftrag dazu). Es muss also nicht von der Basis kommen, wenn ein Interesse besteht und das ein Interesse an einer Klärung der vorliegenden Gesamtsituation besteht wird das Präsidium nicht abstreiten können. Weiterhin zeigt es die Mühseligkeit des Antragsweges, wenn eine Idee des Präsidiums aufgegriffen und angenommen wird und selbst dann die initiierende Stelle seinen eigenen Gremien quasi nicht traut und wiederum an andere Gremien den Antrag erneut stellt. Ist nun so verabschiedet worden, zeigt aber das Grundproblem, denn die Entscheidung wurde wieder an ein Gremium gegeben, dass letztlich von den Hintergrundstimmen gar nicht alle Betroffenen vertritt und die Meinung derer, für die es keine Stimmen hat, eigentlich auch gar nicht beachten darf, da es in Interessenkonflikt mit denen kommt, die es vertritt.

    Mich wundert wirklich, dass dies dann für die Landesvorstände überhaupt kein Problem darstellt und anscheinend nicht einmal diese eine Diskussion darüber führen.
    Ulla und Anderl gefällt dies.
  21. Finch Well-Known Member

    AW: Antrag auf Namensergänzung

    Gut, ich wüsste jetzt nicht bewusst das ich den Antrag gesehen habe, es zeigt aber genau das Grundsatzproblem:

    Wenn ich einen Antrag ohne vorherige Lobbyarbeit einfach mal so in den Ring werfe ist es, zumindest bei weitreichenden Entscheidungen, sehr unwahrscheinlich das der Antrag eine Chance hat.

    Bringe ich also als Antragsteller einen Antrag ein ohne den vorher mal auf Zustimmung abgeklopft zu haben unterstelle ich ein gewisses Desinteresse am Antrag selbst.

    Vielleicht ist aber durch den Antrag ein Denkprozess in Gang gesetzt worden der zum Ergebnis führen wird.

    Verbände brauchen nunmal immer etwas länger, alles unter 5 Jahren ist "kurzfristig", 5-10 Jahre mittelfristig.

    Mich wundert eher, dass du mich über diesen Umstand in einem Forum informierst. Ich denke mal das dies in anderen Ländern ein ähnliches Problem sein wird. Da wird einfach nicht miteinander geredet oder Wichtiges geht in Nebengeräuschen unter.

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